Wie

„In einem Vermögenspool kommt Geld von vielen Menschen zusammen. Ein Teil wird investiert, ein Teil bleibt liquide. Dadurch sind Auszahlungen möglich und werden durch neue Beiträge ersetzt. So kann den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen werden: Einige möchten ihr investiertes Geld oder einen Teil davon wieder aus dem Pool entnehmen und darüber verfügen, andere möchten Geld investieren.”

Dr. Markus Distelberger

Am Anfang steht ein Projekt, für das eine Finanzierung gesucht wird. Ein Verein, ein Unternehmen oder eine Gemeinde plant z. B. den Kauf eines Grundstücks oder Gebäudes. Die Initiator*iInnen laden daraufhin viele Menschen ein, sich zu beteiligen und den Anleihevertrag für den Vermögenspool zu unterzeichnen. Ihre Beiträge zahlen sie auf ein Treuhandkonto für den Vermögenspool ein. Maximal 90 % dieser Summe wird investiert, während 10 % als Liquiditätsreserve am Konto behalten werden, um kurzfristige Auszahlungen möglich zu machen. Die geleisteten Beiträge werden buchhalterisch erfasst, von einer Treuhänderin*einem Treuhänder verwaltet und stellvertretend im Grundbuch abgesichert. Die Projektbetreiber*iInnen bauen ein Netzwerk von Menschen auf, sodass immer wieder neue Anleger*iInnen für den Pool gefunden werden und bisherige Anleger*innen ihren Anteil bei Bedarf auch wieder entnehmen können. Alle Beteiligten stehen zueinander in einer Beziehung und genießen volle Transparenz der Abläufe.


Vielleicht zum Umdenken …

Der Vermögenspool dient dazu, dass viele Menschen ihr Geld sinnvoll anlegen können. Daher ist es auch in Ordnung, dass die Projektbetreiber*iInnen dauerhaft „Schulden“ haben und nicht zwingend das ganze Geld zurückzahlen müssen. Dennoch haben die Anleger*innen die Flexibilität, dass sie auch wieder aussteigen und andere ihren Platz einnehmen. Anders gesagt: Die Schulden bleiben, die Gläubiger*iInnen wechseln, und genau dafür wurdeist der Pool dauerhaft angelegt worden.


Welche Kosten entstehen durch einen Vermögenspool und wer trägt sie?
  • Erstellung des Anleihevertrages und Erstellung der Pfandurkunde sowie Abwicklung der Eintragung im Grundbuch je nach Höhe des Vermögenspoolvolumens ca. zwischen € 6.000,- und € 8.000,-
  • Erstellung des Informationsblatts (bei einer öffentlichen Anleihe) ca. zwischen € 300,- und 1.000,-
  • Grundbuchseintragungsgebühr für Pfandrecht: 1,2 % der Summe des eingetragenen Höchstbetragspfandrechts (z.B. bei 1 Million wären das € 12.000,-)
  • All diese Kosten können nicht durch das Vermögenspoolkapital abgedeckt werden und müssen über Eigenkapital oder Nachrangdarlehen finanziert werden.
  • Treuhandkosten in der Höhe von 3 – 5 Promille jährlich vom Vermögenspool-Volumen (z.B. bei 1 Million wären das jährlich € 4.500,-)
  • Die ausgezahlte Wertsicherung wird vertragsabhängig (öffentliche oder nicht öffentliche Anleihe) entweder mit KESt oder selbstständig mit dem jeweils gültigen Einkommenssteuersatz versteuert. 
  • Manche Projekte teilen die laufenden Treuhandkosten zwischen den Anleger*innen und den Betreiber*innen auf.