Am Anfang steht ein Projekt, für das eine Finanzierung gesucht wird. Ein Verein,
ein Unternehmen oder eine Gemeinde plant z.B.
den Kauf eines Grundstücks oder
Gebäudes. Die Initiatoren laden daraufhin viele Menschen ein, sich zu beteiligen und
den Anleihe-Vertrag für den Vermögenspool zu unterzeichnen.
Ihre Beiträge zahlen sie auf ein Treuhandkonto für den Vermögenspool ein. Maximal
90 % dieser Summe wird investiert, während 10% als
Liquiditätsreserve am Konto
behalten werden, um kurzfristige Auszahlungen möglich zu machen.
Die geleisteten Beiträge werden buchhalterisch erfasst, von einer/einem
TreuhänderIn
verwaltet und stellvertretend im Grundbuch abgesichert.
Es wird ein
Netzwerk von Menschen aufgebaut, welches einen ausgeglichenen Zu-
und Abfluss im Vermögenspool sicherstellt. Neue Beiträge zum Pool fließen durch die
NutzerInnen und auch durch neue Einlagen ein sodass bisherige AnlegerInnen Ihren
Anteil bei Bedarf auch wieder entnehmen können..
Alle Beteiligten stehen zueinander in einer
Beziehung und genießen volle
Transparenz der Abläufe.
Vielleicht zum Umdenken…
Der Vermögenspool dient dazu, dass viele Menschen ihr Geld sinnvoll anlegen können. Daher ist es auch in Ordnung, dass die ProjektbetreiberInnen dauerhaft „Schulden“ haben und nicht zwingend das ganze Geld zurückzahlen müssen. Dennoch haben die AnlegerInnen die Flexibilität, auch wieder auszusteigen und andere nehmen ihren Platz ein. Anders gesagt: Die Schulden bleiben, die Gläubiger wechseln und es ist OK so.